Die Juriscross AG wurde im August 2006 im Kanton Thurgau/Schweiz gegründet und bietet geschädigten Privatanlegern mittels ihrer professionellen Leistungen “Erste Hilfe“ in allen Belangen der Prozesskostenfinanzierung.
Aus unserer langjährigen Tätigkeit wissen wir, dass geschädigte Privatanleger häufig auf das Erstreiten ihres Rechts vor Gericht verzichten, weil sie die hohen Prozessfinanzierungskosten scheuen und die eigenen Erfolgsaussichten, insbesondere im Falle einer finanzstarken Gegenseite, oft negativ einschätzen.
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Zeugen- und Gutachterkosten summieren sich schnell und führen letztendlich dazu, dass das Prozesskostenrisiko in einem starken Missverhältnis zu dem möglichen Prozesserfolg steht. Verliert der Geschädigte als Kläger den Prozess dann auch noch, erhöhen sich die Prozesskosten durch das zusätzliche Tragen der Gesamtkosten der Gegenseite noch einmal.
Die Juriscross AG übernimmt die gesamte Prozessfinanzierung aus eigenen Mitteln und mithilfe eines zur Verfügung stehenden Finanzierungspools. Auf diese Weise ermöglichen wir geschädigten Privatanlegern die vollständige Fremdfinanzierung ihrer Klage, ohne eigenes Kostenrisiko. Denn bei erfolgsversprechenden Prozessen übernehmen wir sämtliche Kosten gegen eine vereinbarte Erfolgsbeteiligung – unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht.
Mit uns kommen Sie zu Ihrem Recht.
Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich. Wir helfen Ihnen gern weiter.